Was passiert bei einer Haus-Durchsuchung an deinem Arbeitsort oder in deiner Wohnung?
Du musst die Polizei in deine Arbeitsräume reinlassen, wenn du in einem Erotik-Betrieb mit einer Bewilligung oder in einem Kleinst-Betrieb arbeitest.
Die Polizei darf deine Räume nicht einfach durchsuchen. Sie braucht einen Durchsuchungsbefehl von der Staats-Anwaltschaft.
Dies gilt auch für Hotelzimmer, Appartements und für die Arbeitsräume in einem Erotik-Betrieb oder Kleinst-Betrieb.
Folgendes steht im Durchsuchungsbefehl:
- Datum der Durchsuchung.
- Grund für die Durchsuchung.
- Räume, die durchsucht werden (Wohn- oder Arbeitsort).
- Unterschrift der Staats-Anwaltschaft.
Was sind deine Rechte bei einer Hausdurchsuchung?
- Du darfst nach dem Durchsuchungsbefehl fragen.
- Du darfst der Polizei den Zugang zu deinen Räumen verweigern, wenn sie keinen Durchsuchungsbefehl hat. Ausnahme ist der Zugang zu Räumen in einem Erotik-Betrieb oder Kleinst-Betrieb. Die Polizei darf nur Räume durchsuchen, die auf dem Durchsuchungsbefehl erwähnt sind. Das gilt auch in einem Erotik-Betrieb oder Kleinst-Betrieb.
- Häufig gibt sich die Polizei in Zivil zuerst als Kundschaft aus. Sie ist schon in deiner Wohnung oder in deinem Arbeitsraum, wenn du erfährst, dass es die Polizei ist. Meistens hat die Polizei in solchen Fällen keinen Durchsuchungsbefehl. Du kannst die Polizei in diesem Fall bitten, den Raum zu verlassen.
- Falls die Polizei deine Wohnung oder deinen Arbeitsort ohne Durchsuchungsbefehl durchsucht, ist das illegal. Die Polizei darf die Beweise nicht vor Gericht verwenden. Wenn dir das passiert, nimmst du am besten mit einer Beratungsstelle Kontakt auf.