Wann muss ich für eine Befragung auf den Polizeiposten?
Die Polizei hat einen Verdacht auf eine Straftat. Dann musst du nach der Personenkontrolle häufig mit auf den Posten. Dort stellen sie dir weitere Fragen.
Was sind meine Rechte bei der Befragung?
- Du hast immer das Recht auf eine Übersetzung. Damit du alles gut verstehst und die Polizei dich versteht, lohnt es sich, eine Übersetzung zu verlangen. Auch wenn du etwas Deutsch sprichst oder verstehst.
- Du musst nur deine Personalien angeben (siehe Personenkontrolle). Andere Aussagen musst du nicht machen.
- Du hast das Recht, keine Aussage zu machen. Dann kannst du antworten "Ich will keine Aussage machen". Du verhinderst so, dass du dich selbst belastest. Achtung: Es ist besser, keine Aussage zu machen, als zu lügen.
- Du verschaffst dir etwas Zeit zum Überlegen, wenn du im ersten Moment keine Aussagen machst. Höre dir an, was dir vorgeworfen wird.
- Du hast das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt noch Aussagen zu machen. Du kannst zum Beispiel zuerst mit einer*einem Anwalt*in sprechen.
- Verlange das Protokoll deiner Aussagen. Lies es genau durch und unterschreibe es nur, wenn du alles verstanden hast und mit dem Protokoll einverstanden bist.
- Du hast das Recht, vor der Unterschrift Aussagen zu korrigieren. Du kannst keine Änderungen mehr machen, wenn du unterschrieben hast.
- Die Polizei gibt dir verschiedene Protokolle und Dokumente zum Unterschreiben. Du musst aber nichts Unterschreiben. Falls du das Dokument nicht verstehst oder du nicht damit einverstanden bist, unterschreibe es nicht. Sag der Polizei, dass du die Unterschrift verweigerst. Das ist dein Recht und hat neben möglichen Verfahrens-Verzögerungen keine negativen Konsequenzen.