Lesung

Rechtlicher Rahmen Kanton Bern

Was regelt das Berner Prostitutionsgewerbegesetz (PGG)?

Das Berner Prostitutions-Gewerbe-Gesetz regelt, wo Sex-Arbeit erlaubt ist.

Es regelt, wer einen Erotik-Betrieb eröffnen darf.

Es regelt auch, welche Pflichten Betreiber*innen haben.

Das Gesetz sagt, wann Betreiber*innen die Erlaubnis für den Betrieb verlieren können.

Kleinst-Betriebe und Erotik-Betriebe müssen der Polizei, der Gemeinde und XENIA jederzeit Zugang geben.

Weitere Fragen

Wer einen Betrieb eröffnen möchte oder eine geeignete Liegenschaft hat, kann sich gerne von uns beraten lassen! Die Informationen im FAQ sind für Sex-Arbeiter*innen wichtig.

Die Webseite der Regierungsstatthalterämter hat viele nützliche Informationen auf Deutsch und Französisch: Prostitutionsgewerbe