Ich möchte zusammen mit einer*m Arbeitskolleg*in in einer Wohnung arbeiten. Welche Regeln gelten für uns?
Zwei Sexarbeiter*innen können zusammen in einem Kleinst-Betrieb arbeiten. Dafür brauchen sie keine Betriebs-Bewilligung. Die Hauptmieterin muss aber bei der Gemeinde den Betrieb melden.
Wir beraten und unterstützen gerne, meldet euch bei uns!
Die Webseite der Regierungsstatthalterämter hat viele nützliche Informationen auf Deutsch und Französisch: Prostitutionsgewerbe