Ich arbeite in einem Erotik-Betrieb. Darf der*die Chef*in mir vorschreiben, wann ich arbeite?
- Der*die Chef*in darf Öffnungszeiten in den Vertrag schreiben. Du darfst dann im Betrieb nicht ausserhalb der Öffnungszeiten arbeiten.
- Du hast das Recht auf freie Tage und du entscheidest, wann diese sind. Der*die Chef*in ist nicht Arbeitgeber*in. Arbeitest du mit Prozenten, musst du an diesen Tagen nichts bezahlen, ausser es ist im Vertrag anders geregelt. Zum Beispiel: an freien Tagen kostet das Zimmer 30.-, an Arbeitstagen bezahlst du 30% oder 40% an den*die Chef*in.