Darf ein*e Betreiber*in eine Videokamera aufhängen oder Ton-Aufnahmen machen?
Ton-Aufnahmen sind immer verboten.
Video-Aufnahmen im Arbeitszimmer sind immer verboten. Systeme zur Überwachung des Verhaltens von Angestellten sind verboten. Ein*e Betreiber*in darf also nicht mit der Kamera kontrollieren, wie viele Kunden du bedient hast oder wie viel Geld du bekommen hast. Video-Aufnahmen vor der Türe zum Erotik-Betrieb oder in Durchgängen sind erlaubt. Es muss aber angeschrieben sein, dass es Video-Überwachung gibt. Die Video-Aufnahmen darf man zwischen 24 und 72 Stunden speichern.
Tipp:
Wenn du von Gewalt oder Diebstahl von einem Kunden oder einer anderen Person betroffen bist, melde dich rasch bei der*dem Betreiber*in. Er*sie darf die Video-Aufnahme dann behalten, um den Täter zu identifizieren.
Welche Rechte habe ich beim Filmen am Arbeitsplatz?
- Der*die Betreiber*in muss dich informieren, wo eine Video-Überwachung ist. Filmt er*sie ohne dein Wissen, macht er*sie sich strafbar.
- In deinem Arbeitsraum darf nie eine Kamera sein.