Was ist der Unterschied zwischen einer 90-Tage-Meldung und einem L-Ausweis?
Melde dich bei uns, wenn du zu einem konkreten Arbeitsort oder einem Wechsel Fragen hast.
Tipp:
Bist du unsicher, ob du mehr als 90 Tage im Jahr in der Schweiz arbeiten wirst, dann beginne mit der 90-Tage-Bewilligung. Das ist günstiger, weil du noch keine Krankenversicherung in der Schweiz brauchst. Du kannst nach Ablauf der 90 Tage immer noch einen L-Bewilligung beantragen. Jeweils im Januar kannst du wieder neue 90 Tage beantragen.
90-Tage-Meldung
- Dein Wohnsitz ist nicht in der Schweiz
- Du kannst während 90 Tagen im Jahr in der Schweiz arbeiten. Im Kanton Bern kannst du, wenn du im gleichen Erotik-Betrieb weiterarbeitest, um weitere 30 Tage auf 120 Tage verlängern.
- Du bezahlst Quellensteuer. Link zu FAQ Steuer
- Du musst in deinem Herkunftsland eine Krankenversicherung abschliessen.
- Du bezahlst an deinem Wohnort Sozialversicherungsbeiträge.
- Im Kanton Bern muss dich der*die Betreiber*in einen Arbeitstag vor Arbeitsbeginn anmelden.
- Arbeitest du selbständig, musst du deine Meldung 8 Tage vor Arbeitsbeginn beim zuständigen Migrationsdienst anmelden. Die Selbständigkeit braucht zusätzliche Dokumente aus deinem Herkunftsland.
L-Bewilligung
- Dein Wohnsitz ist in der Schweiz.
- Du kannst während bis zu 364 Tagen in der Schweiz arbeiten.
- Du bezahlst Quellensteuer. Link zu FAQ Steuer
- Du musst in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen. Diese kostet pro Monat rund CHF 400.- Link zu FAQ Krankenversicherung Schweiz
- Du musst dich in der Schweiz bei der AHV anmelden. Link zu FAQ AHV
- Du darfst flexibel an anderen Orten in Bern und der Schweiz arbeiten. Die Adresse auf der L-Bewilligung ist der Hauptarbeitsort.