Was ist der Unterschied zwischen der L-Bewilligung und der B-Bewilligung?
L-Bewilligung
- Eine L-Bewilligung erhalten Sexarbeiter*innen, die in Erotik-Betrieben arbeiten und ausländerrechtlich als unselbständig gelten. Die L-Bewilligung ist an den Arbeitsort und den Arbeitsvertrag mit dem jeweiligen Erotik-Betrieb gebunden. Es darf aber zeitweise auch an anderen Adressen in der ganzen Schweiz gearbeitet werden.
- Eine L-Bewilligung ist höchstens 364-Tage gültig.
B-Bewilligung
- Eine B-Bewilligung erhalten im Kanton Bern die Sexarbeiter*innen, die ihr Einkommen hauptsächlich ausserhalb von Erotik-Betrieben verdienen. Also beispielsweise als selbständige Escort oder in einem eigenen Studio oder zusammen mit einer*einem Arbeitskolleg*in in einem Kleinst-Betrieb.
- Eine B-Bewilligung für eine selbständige Arbeit ist in der Regel 5 Jahre gültig.
- Als Selbständige kannst du auch in anderen Kantonen mit der B-Bewilligung arbeiten, solange dein Wohnsitz im Kanton Bern bleibt.
- Eine B-Bewilligung bekommt auch eine Person, die mit einer*einem Schweizer*in oder jemandem mit Niederlassungsbewilligung C verheiratet ist oder mit «Familiennachzug» in die Schweiz gekommen ist.
Informiere dich bei der Beratungsstelle des Kantons, wo du arbeiten möchtest, ob du etwas Bestimmtes beachten musst. Alle Adressen findest du auf der LEXI-App oder auf www.procore-info.ch/