Lesung

Was gibt es für Straftaten in der Sexarbeit?

Viele Sexarbeiter*innen sind unsicher, was erlaubt ist und was verboten ist. Du bist damit nicht alleine. Wir zeigen dir hier ein paar Beispiele.

Melde dich bei uns, wenn du unsicher bist oder du auf unserer Webseite kein Beispiel für deine Situation findest. Wir können nicht jede Situation aufschreiben.
Wir informieren dich gerne über deine Rechte.

Vergewaltigung, Ausbeutung, körperliche oder psychische Gewalt, Nötigung, Erpressung und Diebstahl sind Straftaten. Niemand darf dich zu etwas zwingen.

Was sind Beispiele für Straftaten?

  • Niemand darf von dir verlangen, dass du ohne Pause und ohne freie Tage arbeitest.
  • Niemand darf von dir verlangen, dass du ohne Kondom arbeitest. Das gilt auch für Oral-Verkehr / Französisch.
  • Niemand darf von dir verlangen, jede*n Kund*in zu bedienen. Kein*e Chef*in, kein*e Freund*in, kein*e Partner*in.
  • Niemand darf von dir verlangen, dass du dein ganzes Geld abgibst. Das gilt für Freund*innen, Kolleg*innen, Chef*innen oder Barbesitzer*innen. Wenn jemand verspricht, dein Geld für dich aufzubewahren, ist das oft gelogen.
  • Niemand darf deine Arbeit mit einer Kamera überwachen. Im Arbeitszimmer sind Kameras verboten.
  • Wenn ein Kunde gegen deinen Willen oder ohne es dir zu sagen, das Kondom entfernt, ist es aus rechtlicher Sicht eine Vergewaltigung.
  • Niemand darf dir den Kontakt zu deinen Kindern verbieten, weil du kein oder zu wenig Geld verdienst.

Mehr Informationen im Kapitel "Straftaten wie Gewalt, Übergriffe, Ausbeutung, Menschenhandel und Vergewaltigung"