Lesung

Gibt es Altersvorschriften für Sexarbeiter*innen?

Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, damit du in der Sexarbeit arbeiten darfst. Ab 18 bist du in der Schweiz volljährig.

Bist du jünger als 18 Jahre alt, macht sich der*die Kund*in oder der*die Betreiber*in strafbar. 
Du selber machst dich nicht strafbar. 
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