Arbeitest du an einer bekannten Adresse?
Die Fachstelle Rotlicht von der Kantonspolizei macht hier regelmässig unangemeldete Kontrollen.
Du musst die Polizei reinlassen, wenn dein Arbeitsort ein Erotik-Betrieb mit einer Betriebsbewilligung oder ein Kleinst-Betrieb ist. Sie darf aber nicht einfach deine Sachen durchsuchen.
Für eine Durchsuchung braucht es einen konkreten Verdacht, dass sich in den Sachen ein Gegenstand befindet, den die Polizei sicherstellen muss. Das sind zum Beispiel Beweise für ein mögliches Strafverfahren oder ein verbotener Gegenstand wie eine Waffe. Kann die Polizei deine Identität ohne Durchsuchung nicht eindeutig klären, darf sie auch deine Sachen durchsuchen.
Tipps:
- In der Schweiz müssen Polizist*innen ihren Ausweis zeigen. Verlange den Ausweis der Polizist*in. Frage für eine Visitenkarte oder dass der*die Polizist*in dir seinen Namen und seine Nummer aufschreibt.
- Mach dir nach der Kontrolle Notizen, was passiert ist. Was hat die Polizei gesagt? Was hast du gesagt? Was ist passiert? Hat jemand die Kontrolle beobachtet?
- Überlege dir im Voraus, wie du dich bei einer Kontrolle verhalten möchtest.
- Du darfst sagen, dass du besetzt bist.
Die Polizei verhält sich häufig richtig. Aber manchmal macht sie Fehler. Wenn du denkst, dass die Polizei deine Rechte verletzt hat, melde dich bei einer Beratungsstelle. Wenn jemand die Kontrolle gesehen hat, frage die Person, ob sie als Zeugin helfen kann.