Wo darf ich mit welcher Arbeits-Bewilligung arbeiten?
Die Informationen beziehen sich auf die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung.
Zusätzlich musst du dich in jedem Kanton zu den Regeln bei der AHV und bei den Steuern informieren. Einige Kantone kennen auch ein Register für Sexarbeiter*innen. Melde dich bei der Beratungsstelle im Kanton, wo du arbeiten willst.
- Mit einer Niederlassungs-Bewilligung C oder einem Schweizerpass kannst du überall in der Schweiz selbständig und unselbständig arbeiten.
- Im Melde-Verfahren / 90-Tage sind die bewilligten Tage immer an den Arbeitsort gemäss Meldung gebunden.
- Mit einem Ausweis L oder B EU/EFTA für Arbeitnehmer*innen hast du das Recht, in der ganzen Schweiz zu arbeiten und den Arbeitsplatz zu wechseln (geografische und berufliche Freiheit). Du musst den Wechsel der Migrations-Dienst melden, wenn er endgültig ist.
- Mit einem Ausweis B EU/EFTA für Selbständige kannst du in der ganzen Schweiz arbeiten. Arbeitest du aber hauptsächlich in Erotik-Betrieben, bist du nicht mehr selbständig. Melde dich bei uns für einen allfälligen Ausweis-Wechsel.
- Mit einem Ausweis B oder B EU/EFTA für Familiennachzug, kannst du unselbständig oder selbstständig arbeiten, unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit und ohne zusätzliche Formalitäten beim Migrations-Dienst.
Hast du einen Ausweis B oder L musst du bei einem Kantonswechsel (mit Wohnsitzwechsel) den zuständigen Migrations-Dienst im neuen Kanton vor dem Umzug informieren.