Wer hat Anspruch auf Familienzulagen?
Das Recht auf Familienzulagen haben in der Regel nur berufstätige Personen, also auch Sexarbeiter*innen.
Für jedes Kind gibt es nur eine Zulage der gleichen Art.
Wenn zum Beispiel beide Elternteile arbeiten, bekommt diese Familie nicht zwei Kinderzulagen pro Monat, sondern nur einmal.