Nicht-Einhalten der abgemachten Dienstleistung durch Kunde
- Du machst mit einem Kunden ab, dass du ihm Französisch mit Kondom anbietest und er zieht das Kondom ab?
- Du sagst einem Kunden, dass du keine Zungenküsse anbietest und er küsst dich trotzdem mit Zunge?
- Du sagst einem Kunden, dass er nicht auf dich abspritzen darf und er macht es trotzdem?
Der Kunde macht sich in all diesen Fällen strafbar.
Wenn du Zeug*innen hast, frage sie, ob sie dich mit einer Aussage unterstützen würden.
Ruf uns an, wir besprechen gerne mit dir deine Möglichkeiten.