Lesung

Muss ich der AHV sagen, dass ich Sexarbeiter*in bin? Und behält die AHV die Information für sich?

Die Mitarbeitenden der AHV unterstehen der Schweigepflicht. Sie dürfen nicht weitersagen, dass du in der Sexarbeit tätig bist.

Du kannst aber beispielsweise auch angeben, dass du Massagen anbietest, wenn du die sexuellen Dienstleistungen nicht erwähnen möchtest.