Lesung

Meine Kinder leben nicht in der Schweiz. Erhalte ich trotzdem Familien-Zulagen?

Ja, wenn zwischen der Schweiz und dem Staat, wo deine Kinder leben, eine Vereinbarung besteht. Das gilt für alle EU/EFTA-Staaten.

Es braucht einen Nachweis, dass du im Staat, wo deine Kinder leben, keine Zulage bekommst.

Als Nachweis gilt das Formular E411, in einigen Ländern reicht auch das Familien-Büchlein.
Das Formular muss von der zuständigen Behörde im Herkunftsland ausgefüllt werden.

Das ausgefüllte Formular wird in der Schweiz mit der Anmeldung an die zuständige Familienausgleichskasse geschickt.

Melde dich bei uns, wir helfen dir gerne mit den Formularen!