Kann ich mit einer Buchung in einem Hotel, einem Business-Appartement oder Air B’n’B legal arbeiten?
- Mit einer 90-Tage Bewilligung unselbständig kannst du Hotels und Business-Appartements nicht als Arbeitsort nutzen.
- Mit einer 90-Tage Bewilligung selbständig kannst du aber dort wohnen und ausschliesslich Outcall / Escort machen.
- Mit einer L, B oder C Bewilligung und einem Schweizer Pass verstösst du gegen die Hausregeln, wenn du in der Wohnung oder dem Zimmer arbeitest.
Ausländerrechtlich hast du aber keine Probleme.
Hotels und Business-Appartements dürfen deine Buchung stornieren, wenn du Sexarbeit in ihren Räumen anbietest.
Melde dich bei uns mit deinen Fragen, es gibt viele Ausnahmen und Regeln.