Was sind die 120 Tage? Und wie geht das?
Du kannst die 90-Tage-Bewilligung in einem Erotik-Betrieb im Kanton Bern auf 120 Tage pro Jahr verlängern. In den meisten anderen Kantonen ist das nicht möglich.
Die Verlängerung muss der*die Betreiber*in beantragen.
Sie ist nur für einen Arbeitsort gültig.
Du kannst sie im Betrieb nutzen, wo du an Tag 90 arbeitest.
Du musst nicht alle Tage am Stück beziehen.
Die Verlängerung kostet den Betrieb CHF 65.-
Teilst du die 30 Tage auf, kostet es jedes Mal CHF 65.-
Sprich mit dem Betreiber, wenn du eine Verlängerung machen möchtest!