Lesung

Ich habe eine L-Bewilligung und arbeite in einem Erotik-Betrieb im Kanton Bern. Wo und wie bezahle ich Steuern?

Du bezahlst Quellensteuer. 
Das bedeutet: Der*die Betreiber*in vom Erotik-Betrieb muss deine Steuern bezahlen.
Die Steuerverwaltung vom Kanton Bern hat den Betrag auf CHF 25.- pro Arbeitstag festgelegt. Das bedeutet, dass du für jeden Tag mit mindestens einem Kunden dem*der Betreiber*in CHF 25.- bezahlen musst. 

Wichtig:

  • Bezahle die CHF 25.- nur, wenn dir der*die Betreiber*in eine Quittung dafür gibt. Bewahre diese Quittung auf.
  • Bezahle die CHF 25.- nur für die Tage, an denen du mindestens einen Kunden bedient hast.

Denkst du, du bezahlst zu viele Steuern?

CHF 25.- sind viel Geld.
Die Steuerverwaltung nimmt bei der Berechnung an, dass du an rund 22 Tagen im Monat CHF 300.- verdienst und nur CHF 1300.- für das Arbeitszimmer bezahlst.
CHF 1300.- sind 60 Franken pro Tag.
Auch wird angenommen, dass du keine Kinder hast. Entspricht das nicht deiner Realität,

Dann melde dich bei uns. Wir zeigen dir, wie du eine Buchhaltung machen kannst. Wir helfen dir, wenn du nachträglich selber eine Steuererklärung machen möchtest.