Ich habe eine L-Bewilligung und arbeite ab und zu als selbständige Escort im Kanton Bern ohne ein Zimmer in einem Betrieb. Wo und wie bezahle ich Steuern?
Du musst bei der Steuerverwaltung melden, dass du im Nebenerwerb selbständig arbeitest.
Für die Einnahmen im Betrieb bezahlst du Quellensteuer, für die Einnahmen aus der Escort-Tätigkeit Steuern als Selbständige.
Wichtig ist, dass du eine getrennte Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben führst.
Melde dich bei uns, wir beraten dich gerne!