Ich arbeite mit den 90-Tagen in einem Erotik-Betrieb. Ich reise früher ab, als in der Melde-Bestätigung steht. Was kann ich tun?
Der Betreiber ist für die Annulierung verantwortlich.
Tipp:
Unsere Erfahrung zeigt, dass nicht alle Betreiber*innen die Annulierung machen.
Wir empfehlen dir deshalb, selber eine Meldung zu machen:
- Informiere sofort die zuständige kantonale Behörde per E-Mail. Du findest die Adressen bei der Frage: «Wo muss ich mich für die Arbeits-Bewilligung melden?»
- Der laufende Tag wird bei der Gutschrift berücksichtigt, wenn du die Mitteilung bis spätestens 12.00 Uhr machst.
- Rückwirkende Gutschriften werden aus nur ausnahmsweise gewährt.