Gibt es Schweizer Bewilligungen mit denen ich im Kanton Bern nicht in der Sexarbeit arbeiten darf?
- Mit einer G-Bewilligung (Grenzgänger*in) kannst du im Kanton Bern nicht als Sexarbeiter*in arbeiten.
- Auch mit einem F Ausweis oder Schutzstatus S bekommst du keine Arbeitserlaubnis als Sexarbeiter*in.
Wir von XENIA beraten dich zu deinen Fragen unabhängig von deinem Aufenthaltsstatus.