Lesung

Dürfen Betreiber*innen oder Vermieter*innen mir vorschreiben, was für Dienstleistungen ich anbiete?

Nein. 
Niemand darf dir vorschreiben, was für Dienstleistung du anbietest. Du entscheidest, ob du küsst, ob du oral / französisch anbietest oder nicht.
Tipp: Wenn der Betrieb für dich das Inserat schreibt kontrolliere, dass keine Angebote erwähnt sind, die du nicht machen willst. 

Niemand darf dir vorschreiben, ohne Kondom zu arbeiten, auch nicht bei oralen Praktiken.

Du schliesst einen Vertrag mit einem Erotik-Etablissement ab. Du sagst also, dass du sexuelle Dienstleistungen anbieten willst. Das verpflichtet dich aber nicht, Praktiken anzubieten, die du nicht willst. Du darfst bei jedem Kunden nein sagen: du darfst ihn ganz ablehnen oder auch Praktiken ablehnen. Auch wenn sie in deinem Inserat stehen.