Darf mich ein*e Betreiber*in oder ein*e Vermieter*in einfach vor die Türe stellen?
Erotik-Betrieb:
Nein. Die Kündigungsfrist steht im Vertrag, den du unterschreibst.
Im Muster-Vertrag vom Migrationsdienst steht:
Ein*e Betreiber*in von einem Erotik-Betrieb darf dir vorgängig mit einer Frist von 24 Stunden schriftlich kündigen. Du schuldest ihm*ihr dann kein Geld für die weiteren Tage.
Auch du kannst vorgängig mit einer Frist von 24 Stunden schriftlich kündigen. Du schuldest ihm*ihr dann kein Geld für die weiteren Tage.
Melde dich bei uns, wir beraten dich gerne!
Vermieter*in:
Wenn du eine Wohnung unbefristet mietest, die nicht speziell für Erotik ist, gilt die normale Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist für eine Wohnung ist 3 Monate für ein Gewerbe-Raum 6 Monate.
Steht in deinem Vertrag, dass die Wohnung nur zum Wohnen ist, und du dort arbeitest, darf dir der*die Vermieter*in eine Kündigungs-Androhung schicken. Melde dich schnell bei uns, wir beraten dich gerne!
Business-Appartement und Hotel:
Hotels und Business-Appartements dürfen dir sofort kündigen, wenn sie dir nachweisen können, dass du gearbeitet hast.