Lesung

Darf die Polizei mein Handy durchsuchen oder wegnehmen?

Die Polizei will manchmal dein Handy mitnehmen. Die Polizei darf dir dein Handy wegnehmen, wenn sie einen Verdacht auf eine Straftat haben. Ein anderes Wort für wegnehmen ist «beschlagnahmen».

Die Polizei darf das Handy nur mit Durchsuchungsbefehl durchsuchen. Die Polizei sucht dann Beweise für eine Straftat.

Die Polizei fragt vielleicht auch nach der Seriennummer. Die Polizei findet mit der Seriennummer heraus, ob das Handy gestohlen ist.

Was sind meine Rechte, wenn die Polizei mein Handy durchsuchen oder beschlagnahmen will?

  • Gib dein Handy der Polizei nur dann, wenn sie dies ausdrücklich verlangt und sie ein Grund dafür, also einen konkreten Verdacht auf eine Straftat, angibt.
  • Du musst dein Handy nicht entsperren. Du musst der Polizei deinen Handy-Code nicht geben. Auch dann nicht, wenn die Polizei einen Durchsuchungsbefehl für dein Handy hat.
  • Verlange eine Quittung, wenn die Polizei dein Handy mitnimmt.
  • Überlege dir einen guten Handy-Code. So sind deine Daten sicherer. Ein Zahlencode ist besser als Face-ID. Und es gilt: Je länger dein Code, desto sicherer.
  • Verlange direkt bei der Wegnahme die Siegelung von deinem Telefon. So kannst du besonders persönliche und schützenswerte Inhalte (auch eine weitere Person betreffend) sichern. Die Polizei nimmt das Handy trotzdem mit, aber darf das Gerät nicht auswerten, bis die Staats-Anwaltschaft darüber entschieden hat.
  • Die Siegelung kann dir Zeit verschaffen. So kannst du zum Beispiel in Ruhe überlegen, welche Inhalte auf deinem Handy sind.
  • Die Polizei gibt das Telefon nach ein paar Tagen oder Wochen zurück. Das hängt davon ab, ob das Telefon für ein Strafverfahren wichtig ist oder nicht.
  • Du musst die Seriennummer nicht sagen. Es kann aber sein, dass die Polizei dann dein Handy beschlagnahmt. Wenn du dein Handy nicht gestohlen hast, macht es grundsätzlich Sinn, diese Nummer zu nennen.